Steuerstundung und -herabsetzung
Verhindern Sie den Abfluss von Liquidität in Ihrem Unternehmen
Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Stundung kann bei coronabedingten Umsatzeinbußen genutzt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass weitere Liquidität aus Ihrem Unternehmen abfließt. Seit dem 13.03.2020 steht ein Musterantrag vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung. Anträge auf Stundung bzw. Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen der bis zum 31.12.2020 bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern können bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Alle Anträge der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sind besonders zu begründen.