Steuervergünstigung für Jobrad und E-Fahrzeuge
Sparen Sie bis zu 75% der Dienstwagensteuer
Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird seit dem 1. Januar 2019 stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der "Dienstwagensteuer" fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.