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Steuervergünstigung für Jobrad und E-Fahrzeuge

Sparen Sie bis zu 75% der Dienstwagensteuer

E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad
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Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der "Dienstwagensteuer" fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.
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Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird seit dem 1. Januar 2019 stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der "Dienstwagensteuer" fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.

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