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Steuerberatung-Vetter-Überbrückungshilfe-III

Häufig gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe III

FAQ-Katalog - Stand 5. März 2021 der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Diese staatliche Überbrückungshilfe III muss nicht zurückgezahlt werden. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Aktuelle Informationen (Stand 15.03.2021)

Anträge für die Überbrückungshilfe III können ab sofort gestellt werden

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Antragsberechtigte für die Überbrückungshilfe III

Die Kriterien für die Antragsberechtigung werden vereinfacht. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann Überbrückungshilfe III beantragt werden. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

Novemberhilfe

Detaillierte Antworten im FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer (Stand 05.03.2021)

Der FAQ-Katalog bietet eine Orientierung für häufig aufkommende Fragen zu den Überbrückungshilfen im Zeitraum  von November 2020 bis Juni 2021 für Unternehmen und Mandanten. (Klicken Sie auf den nachfolgenden Download-Button um den FAQ-Katalog anzuzeigen)

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